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Energieberatung
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In der Praxis wird die Energieberatung in zwei Schritten ,der Erstberatung und der umfassenden Energieberatung durchgeführt.

Die Erstberatung

Zunächst wird vorOrt die Immobilie begutachtet und alle relevanten Daten erfasst. Noch vor Ort wird eine energetische Bewertung erstellt. Anhand dieser Bewertung kann ermittelt werden, ob und in welchem Umfang eine energetische Sanierung sinnvoll ist.Die Initialberatung (Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes) durch den Energieberater bietet dem Hauseigentümer im Vorfeld eines Bauvorhabens die Möglichkeit, das Energieeinsparungspotential des jeweiligen Sanierungsvorhabens aufzuzeigen.

Das Einsparungspotential wird mittels einer Kosten-Nutzen-Analyse leicht verständlich, grafisch dargestellt.

Die gewonnenen Daten werden anschließend vom Energieberater mittels spezieller Software ausgewertet, wobei rechnerisch verschiedene Varianten aufgeführt werden. Die jeweiligen Varianten werden dann auf ihre Einsparungspotentiale geprüft.

Anschließend unterstützt und berät Sie Ihr unanhängiger Energieberater bei der Ausarbeitung von Finanzierungsmöglichkeiten. Dies ersetzt jedoch keine FINANZIERUNGSBERATUNG  durch Ihre Hausbank !!!

Die umfassende Beratung

Wird eine Energieberatung durch den Kunden als sinnvoll erkannt, werden alle dazu notwendigen Daten und Zeichnungen erfasst . Durch Berechnungs-und Simmulations-Programme werden alle Maßnahmen in einem umfassenden Beratungsbericht zusammengefasst und bewertet.

Folgende Themen werden in einer Energieberatung untersucht und bearbeitet:

- Wärmeerzeugung und Verbesserungsmöglichkeiten

- Wärmedämmstandard ( Fenster, Decken,Außenwände,Dach....)

- Einsatzmöglichkeiten für regenerative Energieträger ( Solartechnik,Biomasse ...)

- Wirtschaftkeitsbetrachtung und Abschätzung der Einsparmaßnahmen

- Umweltentlastung

- Abschätzung der Investitionskosten für die empfohlnen Maßnahmen

- Aufstellung eines Fördermittelkatalogs für alle Maßnahmen 


  Informationen zum Berufsbild und zur Tätigkeit als Gebäude - Energieberater... 


  Die Berufsbezeichnung “Energieberater” ist in Deutschland nicht geschützt. Angesichts steigender Energiepreise und dem allgemeinen Zwang  zum sparen wird Energiesparen immer wichtiger.

Der Gesetzgeber hat mit regulativen Gesetzen und Anreizförderprogrammen zum Energiesparen die Voraussetzungen für einen energiebewussten Umgang mit dem Gut “Energie” geschaffen. Mit der Einführung eines Energiepasses zum 01.01.2006 wird der energetische Zustand eines Gebäudes zum ersten mal sichtbar und vergleichbar.  
 
  Mit der Einführung des Energiepasses für Wohngebäude nimmt schlagartig die Anzahl der sog. “Energieberater” zu, die mit dem Energiepass angesichts schleppender Konjunktur schnell Kasse machen wollen. Jeder der ein Stück Heizungsrohr halten kann wird über Nacht zum “Energieberater” und will für eine wichtige Dienstleistung am Kunden schnelles „Geld verdienen.“ Dies gilt besonders für die “Energieberater” der Baumärkte und Baustoffhändler, sowie Verkäufern aller Couleur auf Verkaufsmessen Hier werden Verkäufer in 2 - Tages - Schnellkursen zum “Energieberater” geschult, um über die vermeintlich objektive Beratung wieder Umsatz in die Händlerkassen zu spülen.


  Ein zertifizierte Gebäude - Energieberater dieses Portals zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
 
  - Ingenieur oder Architekt / besonders qualifizierter Meister  
 
  - Weiterbildungsstudium / Zertifizierung zum Gebäude - Energieberater  
 
  - Staatliche Anerkennung als Vor - Ort - Berater vom Bundesamt für Wirtschaft / BAFA  
 
  - Unabhängigkeit durch den Status als Unternehmer / Freiberufler  
 

  Nur diese Kombination wird beispielsweise vom Bundesamt für Wirtschaft anerkannt um Fördermittelnachweise / CO2- Nachweise zu erstellen oder Fördermittel für eine Vor - Ort - Beratung zu beantragen.

 
  
   

  

  


 
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